Wohnmobilvermietung Oliver Richter – Im alten Gehege 2 – 32699 Extertal
Tel.: 05754-964480
– Fax: 05754-964564 – Mobil: 0171-3552057
E-Mail: info@or-womo.de
– Steuer-Nr.: 329/5083/0189 – Ust.ID- Nr.: DE125680972

Geschäftsbedingungen

1.      Zustandekommen des Vertrages

Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. Die Anzahlung bei Buchung ist innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Bestätigung auf das Konto des Vermieters zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens 30 Tage vor Reise/Mietbeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 2 geltend machen. Die Kaution ist zu überweisen oder muss bei Abholung in bar beim Vermieter hinterlegt werden und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in bar zurückerstattet.

2.      Rücktritt / Stornierungen

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten:

bis 30 Tage vor Mietbeginn:    30% des Gesamtmietpreises

29 – 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtmietpreises

Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Gesamtmietpreises

Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Kann ein gebuchtes Wohnmobil vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt werden (z.B. wegen eines technischen Defektes , sowie durch Unfall  oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt), erhalten Sie ein, in Größe und Ausstattung, vergleichbares oder größeres Wohnmobil, sollte kein Wohnmobil verfügbar sein erhält der Mieter seine gezahlte Miete zurück. Sonstige jegliche Haftung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.

3.      Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt: Im alten Gehege 2 in 32699 Extertal zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter des Fahrzeugs nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt  der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank und gereinigtem Innenraum zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Außenreinigung übernimmt der Vermieter. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet.

4. Nutzung und Nutzungsverbote

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen.

Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Tiere dürfen mitreisen, es muss dem Vermieter mitgeteilt werden um welche Art von Tieren es sich handelt.

Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (EU, Schweiz, Norwegen etc.), jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftversicherung kein Versicherungsschutz.

Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und Verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Festivals, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten.

5. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle

Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer.

Unsere Wohnmobile unterliegen einer regelmäßigen Wartung und Pflege.

Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter mit Zustimmung des Vermieters in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden.

6. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden / Unfälle

Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut.

Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeuglänge, Fahrzeugbreite und Fahrzeughöhe (Längen, Breiten und Höhenbeschränkung) zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich.

Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Die Selbstbeteiligung in der Vollkasko und Teilkaskoversicherung ist immer pro Schadenfall.

Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang.

Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung abgedeckt sind.

7. Reinigungs- und Kraftstoffkosten

Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben andernfalls sind die Kosten für die Tankfüllung zuzüglich 25,- € Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Innenreinigung (nur durchfegen reicht NICHT aus) zuständig. Zur sauberen Rückgabe gehört das Reinigen der Toilette/Bad, Geschirr, Töpfe etc. alle Dinge die auch benutzt wurden, und die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank/Kassette. Andernfalls fallen hierfür Kosten in Höhe von 300,- € an.

8. Verlust

Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.

9. Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zweck der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.

10. Gerichtstand  

Gerichtstand ist Lemgo

Übergabe- / Rücknahmeprotokoll

Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. 

Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand.

Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.